Mainzer Dom mit Blick über den Rhein

Beerdigungskosten in Mainz 2026: Was eine Beerdigung hier wirklich kostet

Mit städtischen Friedhofsgebühren, Krematorium und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Mainz je nach Grabart in unseren Beispielen zwischen ca. 4.582 € und ca. 8.833 €. Hier finden Sie jede Gebühr der Stadt mit Tarifstelle, vier nachgerechnete Beispiele und einen Rechner.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Mainz; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, gültig ab 04.07.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erdreihengrab mit Trauerhalle: 2.792,00 € (Nutzungsrecht 1.172,00 € + Bestattung 1.335,00 € + Trauerhalle 285,00 €).
  • Urnenreihengrab mit Trauerhalle inkl. Krematorium: 1.751,72 €.
  • Bestatterleistungen: Richtwert ca. 3.300 €.
  • Bestattungen finden in der Regel Montag bis Freitag statt, einen Samstagszuschlag kennt die Gebührensatzung nicht.

Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, vom 22. Juni 2026 (Amtsblatt Nr. 29 vom 03.07.2026), in Kraft seit 04.07.2026; Preisliste der Krematorium Mainz GmbH; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in Mainz setzen sich aus drei Teilen zusammen: den Gebühren der Stadt für Grab, Beisetzung und Trauerfeier samt den Preisen des Krematoriums, den Leistungen des Bestattungshauses und den Rechnungen Dritter. Nur der erste Block ist öffentlich festgelegt, deshalb lässt er sich auf den Cent genau nachrechnen.

Friedhofskosten

1.282 € bis 5.533 €

Nutzungsrecht an der Grabstätte, Bestattungsgebühr, auf Wunsch die Trauerfeier und bei einer Urne das Krematorium Mainz. Der Wirtschaftsbetrieb Mainz stellt dafür einen Gebührenbescheid aus.

Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung der verstorbenen Person, Behördengänge und die Organisation des Abschieds.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein, Blumen, Traueranzeige, Trauerrede, Musik und Bewirtung. Die Beträge nennt Ihnen unser Partner-Bestatter im Angebot.

So rechnet die Stadt Mainz

In Mainz ist die Bestattungsgebühr inklusive Öffnen und Schließen des Grabes, und das Nutzungsrecht wird als Pauschale für die ganze Laufzeit erhoben. Es gibt also keinen Jahressatz, den Sie mit der Zahl der Jahre malnehmen müssten, und auch keine zusätzliche Grundgebühr. Ein Erdreihengrab kostet 1.172,00 € für 20 Jahre (Tarif 811), ein einstelliges Erdwahlgrab 3.361,00 € für 30 Jahre (Tarif 711). Bei mehrstelligen Wahlgräbern wird die Gebühr mit der Anzahl der Stellen malgenommen, ein zweistelliges Erdwahlgrab kostet deshalb 6.722,00 €.

Dazu kommt je Beisetzung die Bestattungsgebühr. Sie hängt davon ab, ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird und ob es sich um ein Reihen- oder ein Wahlgrab handelt: 1.335,00 € für eine Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, 1.887,00 € in einer Wahlgrabstätte, 316,00 € für eine Urne im Erdgrab und 244,00 € für eine Urne im Kolumbarium oder in einer Wasserurne. Das Ausbringen von Asche kostet 244,00 € je Urne.

Die Trauerfeier ist freiwillig. Die Trauerhalle kostet 285,00 € für die Standarddauer von 20 Minuten, die Andachtshalle in Drais oder der Andachtsplatz am Waldgrabfeld in Mombach 100,00 €, eine Feier vor der Halle oder auf dem Friedhofsgelände ebenfalls 100,00 €. Enthalten ist jeweils das Verbringen von Kränzen und Grabschmuck zur Grabstätte. Wer länger braucht, zahlt in der Trauerhalle 57,00 € je weitere angefangene 10 Minuten.

Bei einer Feuerbestattung kommen die Preise der Krematorium Mainz GmbH hinzu, einer Tochter des Wirtschaftsbetriebs Mainz: 345,72 € für die Einäscherung eines Erwachsenen und 93,00 € für die zweite amtsärztliche Leichenschau, die vor jeder Einäscherung vorgeschrieben ist. Wird nicht im Krematorium Mainz eingeäschert, gelten die Preise des gewählten Krematoriums; der Bestatter nennt sie im Kostenvoranschlag.

Die Friedhofsgebühren der Stadt Mainz werden ohne Umsatzsteuer erhoben. Nur das Abräumen von Gräbern (§ 13 der Gebührensatzung) wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise des Krematoriums Mainz verstehen sich laut Preisliste inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Städtische Friedhofskosten (bei Urne inkl. Krematorium)
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Urnenbestattung, Urnenreihengrab mit Trauerhalle1.751,72 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung, Erdreihengrab mit Trauerhalle2.792,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung, Erdwahlgrab einstellig mit Trauerhalle5.533,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in Mainz, jeweils mit Trauerhalle. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, in Kraft seit 04.07.2026; Preisliste Krematorium Mainz; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus der Mainzer Gebührensatzung

Jedes Beispiel haben wir aus den Tarifstellen der Gebührensatzung und der Preisliste des Krematoriums nachgerechnet. Grabstein, Grabpflege und die Leistungen des Bestatters sind nicht enthalten.

Erdbestattung im Erdreihengrab mit Trauerhalle

1.172,00 € Nutzungsrecht + 1.335,00 € Bestattung + 285,00 € Trauerhalle = 2.792,00 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 6.092 €. Das Erdreihengrab wird für 20 Jahre vergeben und der Reihe nach belegt.

Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Trauerhalle

712,00 € Nutzungsrecht + 316,00 € Beisetzung + 285,00 € Trauerhalle + 345,72 € Einäscherung + 93,00 € zweite Leichenschau = 1.751,72 €. Mit Bestatter ergeben sich ca. 5.052 €.

Ausbringung der Asche auf dem Streufeld ohne Trauerfeier

599,00 € Fläche + 244,00 € Ausbringen + 345,72 € Einäscherung + 93,00 € Leichenschau = 1.281,72 €, mit Bestatter ca. 4.582 €. Das ist die günstigste städtische Variante. Die zweitgünstigste ist das anonyme Urnenreihengrab ohne Feier: 599,00 € + 316,00 € + 345,72 € + 93,00 € = 1.353,72 €.

Erdwahlgrab einstellig mit Trauerhalle

3.361,00 € Nutzungsrecht für 30 Jahre + 1.887,00 € Bestattung + 285,00 € Trauerhalle = 5.533,00 €. Das Wahlgrab ist als Tiefgrab doppelt belegbar und lässt sich verlängern, je Verlängerungsjahr kostet das einstellige Wahlgrab 112,00 € (Tarif 731). Mit Bestatter sind es ca. 8.833 €.

  • Reihengrab (20 Jahre)
  • Wahlgrab (30 Jahre)
Nutzungsrecht Reihengrab und Wahlgrab
GrabartReihengrabWahlgrab
Erdgrab1.172,00 €3.361,00 €
Urnengrab712,00 €1.736,00 €
Nutzungsrecht als Pauschale für die ganze Laufzeit, ohne Bestattungsgebühr. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, in Kraft seit 04.07.2026; Preisliste Krematorium Mainz.

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in Mainz

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor, danach wird der Sterbefall beim Standesamt angezeigt.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung der Bestattung beim Wirtschaftsbetrieb Mainz.

  3. Schritt 3

    Friedhof und Grabart festlegen

    Reihengrab, Wahlgrab, Baumgrab, Waldgrab oder Kolumbarium: die Grabart bestimmt den größten Teil der Gebühren.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Trauerfeier in der Trauerhalle, an der Andachtshalle oder im Freien, dazu Musik und Blumen abstimmen. Die Standarddauer beträgt 20 Minuten.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Amt für soziale Leistungen zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, in Kraft seit 04.07.2026.

Friedhofskosten selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart und die Form der Trauerfeier. Der Rechner setzt die passende Bestattungsgebühr automatisch an und ergänzt bei einer Urne Einäscherung und zweite amtsärztliche Leichenschau.

Schritt 1: Bestattungsart

Pauschale für die ganze Laufzeit des Nutzungsrechts.

Schritt 3: Trauerfeier

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofskosten
Erdreihengrab (Sarg)Tarifstelle 811, Laufzeit 20 Jahre1.172,00 €
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr)Tarifstelle 3211.335,00 €
Trauerfeier in der TrauerhalleTarifstelle 530285,00 €
Summe Friedhofskosten2.792,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 6.092 €

Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Ausführliche Erklärungen zu jeder Position stehen auf der Seite Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Stadt Mainz

Seit 04.07.2026 gelten in Mainz eine neue Friedhofssatzung und eine neue Gebührensatzung der Stadt Mainz. Sie ersetzen die bisherigen Satzungen des Wirtschaftsbetriebs Mainz; die Friedhöfe betreibt weiterhin der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (WBM). Die Gebührensatzung gilt einheitlich für alle städtischen Friedhöfe.

Die Tabelle enthält die Gebühren, die bei einer Bestattung auf einem städtischen Friedhof in Mainz üblicherweise anfallen: Nutzungsrechte mit Laufzeit, Bestattungsgebühren, Trauerfeier, Verlängerungen, sonstige Leistungen, das Abräumen von Gräbern und die Preise des Krematoriums.

Friedhofsgebühren der Stadt Mainz und Preise des Krematoriums Mainz
LeistungLaufzeitGebührTarifstelle
Erdgräber (Nutzungsrecht, Pauschale)
Erdreihengrab (Sarg)20 Jahre1.172,00 €811
Erdreihengrab als Rasengrab20 Jahre1.356,00 €816
Erdwahlgrab einstellig (Tiefgrab mit Doppelbelegung)30 Jahre3.361,00 €711
Erdwahlgrab einstellig als Rasengrab30 Jahre3.098,00 €712
Einstellige Grabstätte für zwei Beisetzungen30 Jahre2.827,00 €720
Erdwahlgrab zweistellig (2 × Tarif 711)30 Jahre6.722,00 €711 × 2
Gruftplatz Hauptfriedhof, je sechs Beisetzungsmöglichkeiten3.361,00 €715
Wahlgrabstätte Hauptfriedhof Bereiche III bis Vje Jahr und Stelle59,00 €716
Kindergräber
Kinderreihengrab15 Jahre523,00 €813
Kinderreihengrab als Rasengrab15 Jahre644,00 €814
Kinderurnenreihengrab als Rasengrab15 Jahre454,00 €1014
Urnengräber (Nutzungsrecht, Pauschale)
Urnenreihengrab20 Jahre712,00 €1011
Urnenreihengrab für anonyme Urnenbeisetzung20 Jahre599,00 €1012
Urnenreihengrab als Rasengrab20 Jahre902,00 €1013
Urnenreihengrab als Baumgrab20 Jahre1.242,00 €1015
Urnenreihengrab am Rebstock20 Jahre1.242,00 €1018
Fläche zur Ausbringung von Asche (ausgewiesenes Grabfeld)20 Jahre599,00 €1019
Urnenwahlgrab für 2 Urnen30 Jahre1.736,00 €911
Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Rasengrab30 Jahre2.032,00 €914
Urnenwahlgrab für 4 bis 6 Urnen30 Jahre2.332,00 €916
Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Baumgrab30 Jahre2.389,00 €917
Urnenwahlgrab für 2 Urnen am Rebstock30 Jahre2.389,00 €918
Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Wasserurne30 Jahre4.972,00 €919
Kolumbarien und Waldgräber
Kolumbarium (Urnennische oder Urnenkammer) für 1 bis 2 Urnen30 Jahre2.224,00 €1111
Kolumbarium bis zu 4 Urnen30 Jahre2.690,00 €1112
Waldgrab für 1 Urne (Wahlgrab)40 Jahre1.379,00 €921
Waldgrab Familienbaum bis 12 Urnen40 Jahre7.219,00 €922
Bestattungsgebühren je Beisetzung (inkl. Öffnen und Schließen)
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr)1.335,00 €321
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr)1.887,00 €322
Erdbestattung Kind unter 5 Jahren, Totgeburt, Fötus in Reihengrabstätte285,00 €323
Überführung eines Sarges aus der Kirche im Rahmen einer Erdbestattung156,00 €324
Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab316,00 €452
Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium oder in einer Wasserurne244,00 €453
Ausbringen von Asche, je Urne244,00 €460
Trauerhalle und Trauerfeier
Trauerfeier in der Trauerhalle285,00 €530
Andachtshalle Friedhof Drais oder Andachtsplatz Waldfriedhof Mombach (Waldgrabfeld)100,00 €531
Trauerfeier vor der Trauerhalle oder auf dem Friedhofsgelände100,00 €534
Überziehung Trauerhalle, je weitere angefangene 10 Minuten57,00 €532
Überziehung Andachtshalle, je weitere angefangene 10 Minuten28,00 €533
Überziehung Trauerfeier im Freien, je weitere angefangene 10 Minuten33,00 €535
Überführen von Grabschmuck aus den Kirchen Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn57,00 €536
Verlängerung des Nutzungsrechts (je Jahr)
Wahlgrab einstellig (mehrstellig × Stellen)je Jahr112,00 €731
Rasen-Wahlgrabje Jahr103,00 €732
Gruftplatzje Jahr112,00 €733
Grabstätte für zwei Beisetzungenje Jahr94,00 €745
Urnenwahlgrab 2 Urnenje Jahr57,00 €931
Urnenwahlgrab 2 Urnen als Rasengrabje Jahr67,00 €934
Urnenwahlgrab 4 bis 6 Urnenje Jahr77,00 €936
Urnenwahlgrab als Baumgrabje Jahr79,00 €937
Urnenwahlgrab am Rebstockje Jahr79,00 €938
Wasserurneje Jahr79,00 €939
Waldgrab 1 Urneje Jahr34,00 €941
Waldgrab Familienbaumje Jahr180,00 €942
Kolumbarium 1 bis 2 Urnenje Jahr74,00 €1121
Kolumbarium bis 4 Urnenje Jahr89,00 €1122
Kolumbarium bis 6 Urnenje Jahr105,00 €1123
Sonstige Leistungen
Kühlzelle bis zum Ablauf der gesetzlichen Bestattungsfrist99,00 €1482
Kühlzelle darüber hinaus, je angefangenen Kalendertag9,00 €1483
Umschreibung des Nutzungsrechts46,00 €1411
Bearbeitung einer Grabmalanzeige115,00 €1442
Ausbettung einer Urne188,00 €613
Ausbettung eines Verstorbenen bis Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist1.695,00 €611
Grabnachweis/Urnenanforderung bei Einäscherung außerhalb von Mainz23,00 €1222
Abräumen von Gräbern (zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Einstelliges Erdgrab ohne Einfassung und Grabmal116,00 €zzgl. MwSt.1311
Einstelliges Erdgrab mit Einfassung oder Grabmal465,00 €zzgl. MwSt.1312
Einstelliges Erdgrab mit Einfassung und Grabmal oder Platte698,00 €zzgl. MwSt.1313
Urnen- oder Kindergrab ohne Einfassung und Grabmal60,00 €zzgl. MwSt.1321
Urnen- oder Kindergrab mit Einfassung oder Grabmal232,00 €zzgl. MwSt.1322
Urnen- oder Kindergrab mit Einfassung und Grabmal oder Platte349,00 €zzgl. MwSt.1323
Wasserurne129,00 €zzgl. MwSt.1324
Krematorium Mainz GmbH (Preisliste, inkl. MwSt.)
Einäscherung eines Erwachsenen345,72 €Preisliste Krematorium
Zweite amtsärztliche Leichenschau (Gebühr des Gesundheitsamts, vom Krematorium vorgelegt)93,00 €Preisliste Krematorium
Einäscherung eines Kindes160,03 €Preisliste Krematorium
Urnenversand im Inland42,50 €Preisliste Krematorium

Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen 20 Jahre für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr und 15 Jahre bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, für Sarg und Urne gleich (§ 11 Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern 20 Jahre (Kinderreihengrab 15), bei Wahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Kolumbarien 30 Jahre und bei Waldgräbern 40 Jahre. Wahlgräber lassen sich je Verlängerungsjahr verlängern.

Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mainz, vom 22. Juni 2026 (Amtsblatt Nr. 29 vom 03.07.2026), in Kraft seit 04.07.2026. Satzung als PDF, Amtsblatt Nr. 29; Preisliste der Krematorium Mainz GmbH (ohne Gewähr). Die Friedhofsgebühren der Stadt Mainz werden ohne Umsatzsteuer erhoben. Nur das Abräumen von Gräbern (§ 13 der Gebührensatzung) wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise des Krematoriums Mainz verstehen sich laut Preisliste inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die städtischen Friedhöfe in Mainz

Die Friedhofssatzung teilt Mainz in zwei Bereiche mit zwölf Bestattungsbezirken; Träger der städtischen Friedhöfe ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (§ 1 Abs. 2 Friedhofssatzung). Jeder Friedhof ist ein eigener Bestattungsbezirk. Zum Bereich Süd gehören die Bestattungsbezirke Hauptfriedhof einschließlich Urnenhain, Bretzenheim, Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Weisenau; zum Bereich Nord die Bestattungsbezirke Waldfriedhof Mombach, Drais, Finthen, Gonsenheim, West. Verstorbene werden grundsätzlich auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks ihres letzten Hauptwohnsitzes bestattet, der WBM kann Ausnahmen zulassen; Lerchenberg gehört zum Bezirksfriedhof West.

Der größte ist der Waldfriedhof Mombach mit rund 26 Hektar, der bekannteste der Hauptfriedhof Mainz aus dem Jahr 1803. Im Friedhof Bretzenheim liegt der Jüdischer Friedhof Bretzenheim; Für diese Fläche ist keine öffentliche Gebührenordnung veröffentlicht; die Gebühren der Stadt Mainz gelten dort nicht automatisch. Alle Adressen stehen in der Übersicht der Friedhöfe.

Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (WBM), Bereich Friedhof und Bestattung, Industriestraße 70, 55120 Mainz. Telefon 06131 9715-0, Terminierung von Beisetzungen 06131 9715-342 und 9715-326, Verlängerung von Nutzungsrechten 06131 9715-325, E-Mail wirtschaftsbetrieb.mainz@stadt.mainz.de. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr (Kontaktseite des WBM).

Neues Bestattungsgesetz: Was in Rheinland-Pfalz jetzt erlaubt ist

Das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025 (GVBl. 2025 S. 554), in Kraft seit 27.09.2025, ersetzt das Bestattungsgesetz vom 4. März 1983. Nach § 11 Abs. 8 sind seitdem neue Bestattungsformen erlaubt:

  • Flussbestattung: Eine Urne aus sofort wasserlöslicher Zellulose wird vom Schiff aus auf Rhein, Mosel, Lahn oder Saar auf rheinland-pfälzischem Gebiet beigesetzt.
  • Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen: genehmigt, durch den Bestatter, mit nachweislicher Zustimmung des Grundstückseigentümers; die Nutzung darf nicht gegen Entgelt erfolgen.
  • Urne zu Hause: Die Urne kann bestimmten Personen zur privaten Aufbewahrung ausgehändigt werden, auch mit Teilung der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung.

Voraussetzung sind ein letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung, in der die Bestattungsform bestimmt und eine Person für die Totenfürsorge benannt ist. Wird die Verfügung nicht vollzogen, ist die Asche auf einem Friedhof beizusetzen (§ 11 Abs. 9). Für Sozial- und ordnungsbehördliche Bestattungen gelten die neuen Formen nicht (§ 11 Abs. 11).

Eine Tuchbestattung ist nach § 12 möglich; aus nicht religiösen Gründen nur bei schriftlicher Verfügung. In Mainz kann nach einer Flussbestattung auf Antrag eine Gedenkgrabstätte mit Gedenkstein erworben werden (§ 13 Abs. 12 Friedhofssatzung); die Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung.

Für Flussbestattung, Ausbringung außerhalb des Friedhofs und Urne zu Hause enthält die Gebührensatzung der Stadt Mainz keine eigene Tarifstelle; die Leistungen des Bestatters gibt es nach Angebot. Für das Krematorium bleiben 345,72 € für die Einäscherung und 93,00 € für die zweite amtsärztliche Leichenschau.

Spartipps aus der Mainzer Gebührensatzung

Die größten Unterschiede entstehen in Mainz durch Grabart, Laufzeit und Trauerfeier.

  • Reihengrab statt Wahlgrab: Das Erdreihengrab kostet 1.172,00 €, das einstellige Erdwahlgrab 3.361,00 €. Mit der höheren Bestattungsgebühr beträgt der Unterschied 2.741,00 €.
  • Laufzeit 20 statt 30 Jahre: Reihengräber laufen 20 Jahre. Das Urnenreihengrab kostet 712,00 €, das Urnenwahlgrab für 2 Urnen mit 30 Jahren 1.736,00 €.
  • Trauerfeier im Freien oder am Andachtsplatz: jeweils 100,00 € statt 285,00 € für die Trauerhalle.
  • Feierdauer einhalten: Jede weitere angefangene 10 Minuten in der Trauerhalle kostet 57,00 €.
  • Kolumbarium: Die Beisetzung im Kolumbarium kostet 244,00 € statt 316,00 € im Erdgrab; das Nutzungsrecht ist allerdings höher.
  • Mehrere Angebote vergleichen: Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt stehen.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) sind das volljährige Personen in dieser Reihenfolge:

  1. die von der verstorbenen Person zur Totenfürsorge benannte Person,
  2. Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner,
  3. die Kinder,
  4. die Eltern,
  5. sonstige Sorgeberechtigte,
  6. die Geschwister,
  7. die Großeltern,
  8. die Enkelkinder,
  9. die Partnerin oder der Partner einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c in Verbindung mit Abs. 3a SGB II).

Bestatter oder Dritte sind im Rahmen übernommener Verpflichtungen verantwortlich (§ 13 Abs. 2). Die Verantwortlichkeiten nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) bleiben unberührt (§ 13 Abs. 3): Sorgt niemand für die Bestattung, wird die örtliche Ordnungsbehörde tätig. In Mainz wickelt die Friedhofsverwaltung des WBM ordnungsbehördliche Bestattungen für die örtliche Ordnungsbehörde ab (Telefon 06131 9715-340 und 9715-339, E-Mail oertliche.ordnungsbehoerde@stadt.mainz.de, Informationsseite). Die Kosten werden ermittelten Angehörigen in Rechnung gestellt. Sozialbestattungen und ordnungsbehördlich angeordnete Bestattungen erfolgen als Erd- oder Feuerbestattung auf einem Friedhof (§ 11 Abs. 11).

Fristen: Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Erdbestattung oder Einäscherung müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung erfolgen, die Urnenbeisetzung oder Ausbringung der Asche innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung (§ 23 Abs. 1). Auf Antrag kann die örtliche Ordnungsbehörde die Fristen verlängern (§ 23 Abs. 2).

Ruhezeit: Das Gesetz verlangt mindestens 15 Jahre bei Erdbestattungen und 5 Jahre bei Feuerbestattungen (§ 6 Abs. 2). Mainz legt 20 Jahre fest, für Kinder bis 5 Jahre 15 Jahre.

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Mainz ist dafür die Landeshauptstadt Mainz, Amt für soziale Leistungen, zuständig.

Quelle: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025 (GVBl. 2025 S. 554), in Kraft seit 27.09.2025, Gesamtausgabe bereitgestellt vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie der Antrag beim Amt für soziale Leistungen abläuft, lesen Sie auf der Seite zur Sozialbestattung in Mainz.

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in Mainz

Die folgenden Antworten beruhen auf der Gebührensatzung, der Friedhofssatzung der Stadt und dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz.

Wie teuer ist eine ganz normale Beerdigung in Mainz?

Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit Trauerfeier in der Trauerhalle kostet in Mainz 2.792,00 € an städtischen Gebühren: Nutzungsrecht für 20 Jahre 1.172,00 €, Bestattungsgebühr inklusive Öffnen und Schließen des Grabes 1.335,00 € und Trauerhalle 285,00 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das rund 6.092 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Was ist die günstigste städtische Bestattung in Mainz?

Am wenigsten kostet die Ausbringung der Asche auf dem ausgewiesenen Streufeld ohne Trauerfeier: 599,00 € für die Fläche, 244,00 € für das Ausbringen, 345,72 € für die Einäscherung im Krematorium Mainz und 93,00 € für die zweite amtsärztliche Leichenschau. Zusammen sind das 1.281,72 €. Knapp dahinter liegt das anonyme Urnenreihengrab ohne Feier mit 1.353,72 €.

Was kostet eine Urnenbestattung in Mainz?

Im Urnenreihengrab mit Trauerhalle fallen 1.751,72 € an: Nutzungsrecht 712,00 €, Beisetzung 316,00 €, Trauerhalle 285,00 €, Einäscherung 345,72 € und zweite amtsärztliche Leichenschau 93,00 €. Die beiden letzten Beträge stammen aus der Preisliste des Krematoriums Mainz und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Hat Mainz ein eigenes Krematorium?

Ja. Die Krematorium Mainz GmbH ist eine Tochter des Wirtschaftsbetriebs Mainz, der ihr alleiniger Gesellschafter ist. Laut Preisliste kostet die Einäscherung eines Erwachsenen 345,72 € inklusive Mehrwertsteuer; vor jeder Einäscherung ist eine zweite amtsärztliche Leichenschau für 93,00 € vorgeschrieben.

Warum kostet ein Wahlgrab so viel mehr als ein Reihengrab?

Das Wahlgrab läuft 30 statt 20 Jahre, ist als Tiefgrab doppelt belegbar und lässt sich verlängern. Das Nutzungsrecht kostet 3.361,00 € statt 1.172,00 €, und auch die Bestattungsgebühr ist höher (1.887,00 € statt 1.335,00 €). Mit Trauerhalle kommt das Wahlgrab auf 5.533,00 €, das Reihengrab auf 2.792,00 €.

Gibt es in Mainz Bestattungen am Samstag?

Bestattungen finden in der Regel Montag bis Freitag statt; Ort und Zeit setzt der Wirtschaftsbetrieb Mainz fest (§ 7 Abs. 2 Friedhofssatzung). Einen Samstagszuschlag kennt die Gebührensatzung nicht.

Wie lange ist die Ruhezeit in Mainz?

Für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr beträgt die Ruhezeit 20 Jahre, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre, für Erd- und Urnenbestattungen gleich (§ 11 Friedhofssatzung). Das Gesetz verlangt in Rheinland-Pfalz mindestens 15 Jahre bei Erdbestattungen und 5 Jahre bei Feuerbestattungen.

Darf ich die Urne in Rheinland-Pfalz mit nach Hause nehmen?

Seit dem neuen Bestattungsgesetz vom 22. September 2025 ist das möglich (§ 11 Abs. 8 BestG). Voraussetzung sind ein letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung, in der die verstorbene Person diese Bestattungsform bestimmt und eine Person für die Totenfürsorge benannt hat. Wird die Verfügung nicht vollzogen, ist die Asche auf einem Friedhof beizusetzen. Städtische Gebühren fallen dafür nicht an, die Kosten des Bestatters gibt es nach Angebot.

Was hat sich mit der neuen Friedhofssatzung 2026 in Mainz geändert?

Seit 04.07.2026 gelten in Mainz eine neue Friedhofssatzung und eine neue Gebührensatzung der Stadt Mainz. Sie ersetzen die bisherigen Satzungen des Wirtschaftsbetriebs Mainz; die Friedhöfe betreibt weiterhin der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (WBM). Die Gebührensatzung gilt einheitlich für alle städtischen Friedhöfe. Die Gebühren für das Nutzungsrecht werden als Pauschale für die ganze Laufzeit erhoben, die Bestattungsgebühr enthält das Öffnen und Schließen des Grabes.

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen müssen nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BestG Rheinland-Pfalz volljährige Personen in fester Reihenfolge, zuerst die zur Totenfürsorge benannte Person, dann Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner, Kinder, Eltern und weitere Angehörige. Reicht das Geld nicht, kann der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen; in Mainz ist das das Landeshauptstadt Mainz, Amt für soziale Leistungen.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in Mainz

Über dieses Formular fordern Sie kostenfrei einen persönlichen Kostenvoranschlag an. Wir geben Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Mainz weiter. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem städtische Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt aufgeführt sind.

Über diese Seite

Beerdigungskosten Mainz ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Grundlage aller Beträge ist die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, für die Feuerbestattung die Preisliste des Krematoriums Mainz. Anfragen geben wir an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Dafür erhalten wir von ihm eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Seit 04.07.2026 gelten in Mainz eine neue Friedhofssatzung und eine neue Gebührensatzung der Stadt Mainz. Sie ersetzen die bisherigen Satzungen des Wirtschaftsbetriebs Mainz; die Friedhöfe betreibt weiterhin der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (WBM). Die Gebührensatzung gilt einheitlich für alle städtischen Friedhöfe.

Zur Einordnung: In Mainz lebten am 31.12.2025 223.215 Menschen mit Hauptwohnsitz, 2025 gab es 1.999 Sterbefälle in der wohnberechtigten Bevölkerung (Statistischer Jahresbericht 2025 der Stadt Mainz).

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag